Vorschlag Sklavinnenvertrag

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Dieser Vertrag regelt Rechte und Pflichten des Meister XXX [Meister] zu seinr Sklavin XXX [Fotze]. Der Vertrag gilt solange bis ein der beiden Parteien sein Beendigung fordert. Der Vertrag kann nur in seinr Ganzheit und nicht nur in Teilen aufgehoben werden.

Beide Parteien haben jede notwendige Sorgfalt anzuwenden, das das normale soziale Leben, (Familie, Beruf, Freunde) vom außergewöhnlichen Charakter dieser Ver barung nicht beeinlusst wird.

 

1)      Pflichten des Meisters

a)      Der Meister hat dafür zu sorgen, das die Fotze kein bleibenden Schäden erleidet.

b)      Der Meister hat dafür zu sorgen, das die Fotze bei öffentlicher Zuschaustellung nicht erkannt werden kann.

c)       Im Sommer haben die Folterungen so zu erfolgen, das die ggf. bleibenden Spuren unter einm Badeanzug nicht sichtbar sind.

2)      Pflichten der Fotze

a)      Generell

i)        Die Fotze gehört dem Meister, sie verzichtet auf Ihre Menschenrechte und nimmt hiermit den Status eins Nutztieres .

ii)       Die Fotze hat die Aufgabe Ihrem Meister das Leben so angenehm wie möglich zu gestalten

iii)     Der Meister hat das Recht sein Rechte jederzeit auf jede andere Person zu übertragen

iv)     Die Fotze hat Ihrem Meister jederzeit zur Verfügung zu stehen, zig berufliche und persönliche Verpflichtungen welche mindestens Tage vorher angekündigt waren sind erlaubt. Jeder Zeitraum der zur persönlichen Verfügung oder für Überstunden vom Meister genehmigt wird, muß anschließend durch Schmerz oder persönlichen satz wieder zurückverdient werden.

v)      So lange die persönliche Unversehrtheit der Sklavin gesichert ist, darf der Meister sein Fotze als Nutte, SM Sklavin, Stripperin oder Ähnlichem vermieten. Die nahmen daraus stehen zig und all dem Meister zu.

vi)     Dieser Vertrag findet auch im Beisein nicht geweihter Dritter Anwendung, d.h. die demütige Haltung, und das Bedienen des Meisters sind beizubehalten soweit es die Umgebung zulässt. Ob die Befolgung dieses Absatzes ausreichend erfolgt ist legt zig und all der Meister oder sein Stellvertreter fest.

vii)   Die Fotze ist verpflichtet sich dem Meister und seinn Gästen stets so attraktiv wie möglich zu präsentieren.

viii)  Die Fotze hat sich freiwillig selbst oder von fremder Hand Folterungen zu unterziehen um Ihre Demut und Zuneigung täglich neu zu beweisen

ix)     Die Fotze räumt ihrem Meister das Recht jederzeit Bilder und Videoaufnahmen von Ihr zur persönlichen Verwendung zu machen. Die Aufnahmen dürfen keinn dritten zugänglich gemein werden, und müssen bei Beendigung dieses Vertrages vollständig an die Fotze ausgehändigt werden.

b)      Körper

i)        Die Fotze hat sich täglich unterhalb des Nackens kpl. zu enthaaren

ii)       Die Fotze hat ihren Körper fit zu halten, der Meister kann fordern das diese nur in seinm Beisein, nur bestimmte, oder gar kein Nahrungsmittel zu sich nimmt.

iii)     Die Fotze hat einmal jährlich selbst ein Reise in den Süden zu finanzieren und dafür zu sorgen das Sie jederzeit nahtlos braun ist. Sollten längere Zeiten zwischen den Urlauben liegen ist Sie verpflichtet ein ansehnliche Körperfarbe durch Solarienbesuche aufrecht zu erhalten.

iv)     Auf Wunsch des Meisters hat die Fotze sich in Nase, Bauchnabel, Titten und Fotze beringen zu lassen. Art, Anzahl, Position und Dicke der Ringe obliegen zig dem Meister. Ringe welche an exponierter Körperstelle (Nase, Bauchnabel) angebr werden, müssen entfernbar sein

v)      Die Fotze stimmt ausdrücklich zu, das der Meister seinn Besitz im Bereich der Bikinizone dauerhaft markiert (Tätowierung, Branding). Die Art und Form der Markierung wird ausschließlich vom Meister festgelegt

vi)     Ausfluss ist ein strafbare, absichtliche Handlung

vii)   Die Verwendung von Binden oder Slip lagen ist verboten.

viii)  Die Fotze erklärt sich bereit auf unbestimmte Zeit Keuschheitsgürtel, Fotzenstopfen, Katheder, Brustpanzer und ähnliches zu tragen.

c)       Sprache

i)        Im Beisein Ihres Meisters oder anderer geweihter ist der Name der Sklavin „Fotze“

ii)       Die Fotze darf nur Reden wenn Sie angesprochen wurde.

iii)     Widerspruch ist nicht erlaubt

iv)     Die Fotze hat Ihre Verfehlungen von sich aus unaufgefordert anzugeben und um Bestrafung zu bitten.

v)      Die Wortwahl hat so zu erfolgen das der Status der Fotze jederzeit erkennbar ist.

vi)     Das Wort „nein“ gehört nicht zum Wortschatz der Fotze

d)      Öffentlichkeit

i)        Die Fotze darf am täglichem Leben in normaler Kleidung teilnehmen

ii)       Solange die Gefahr der Entdeckung kalkulierbar ist, darf der Meister unter der normalen Kleidung Quälereien anordnen/anbringen.

iii)     Sofern es die Umgebung zulässt hat die Fotze ihren Körper zum Ansehen, Begrapschen und Quälen zu präsentieren

e)      Kleidung

i)        In jedem Falle ist auf erotische Kleidung zu einn.

ii)       Die Fotze hat sämtliche „Normale“ Unterwäsche zu entsorgen.

iii)     Erlaubte Unterwäsche ist:

(1)    In der Öffentlichkeit:

(a)    String (Schwarz, falls möglich Lack, Leder oder Latex, ansonsten mind. ein Nr. zu eng, besonders kl , stramm, durchsichtig etc.)

(b)   Büstenhebe (Schwarz, falls möglich Lack, Leder oder Latex)

(c)    Die Fotze hat mit Ihrer Kleidung zu gewährleisten das der Meister jederzeit leichten Zugang zu ihrer blanken Fotze und den nackten Titten hat.

(2)    Privat:

(a)    Nacktheit ist zu vermeiden

(b)   Die Wäsche muß aus Lack, Leder oder Latex sein, bzw. den sozialen Status ausreichend widerspiegeln.

(c)    Es darf niemals gleiche Kleidung an aufeinander folgenden Tagen getragen werden

(d)   An Armen, Beinn und Hals müssen jederzeit Möglichkeiten zur bequemen Fixierung vorgesehen sein.

iv)     Strumpfhosen sind verboten.

f)       Verhalten

i)        Das Verhalten der Fotze hat jederzeit demütig zu sein

ii)       Die Fotze lernt die Sklavinnenüblichen Haltungen, und nimmt diese auf Zuruf .

iii)     Die Fotze hat Ihren Körper auf Aufforderung jedem zu zeigen

iv)     Die Fotze hat Ihrem Meister zur Begrüßung das Gemächt zu küssen

v)      Die Fotze dient Ihrem Meister neins als Toilette.

g)      Folterungen

i)        Folterungen werden vom Meister oder seinn Gästen nach eigenem Ermessen festgelegt. Die Fotze hat keinn einluss auf vorzunehmende Folterungen und hat sich diesen ohne Widerspruch und schuldhaftes Zögern zu stellen. Der Meister kann verlangen das die Folterungen selbst durchgeführt werden. In z ällen kann die Fotze darum bitten das an Stelle des vorgesehenen Schmerztest ein andere – im Reg all härtere Strafe – an ihr ausgeführt wird.

ii)       Die Fotze muss sich verbal erniedrigen lassen

iii)     Die Fotze gestattet ihrem Meister sie ohne schränkungen

(1)    Zu fesseln

(2)    Zu kneifen

(3)    Zu klemmen

(4)    Zu schlagen

(5)    Zu peitschen

(6)    Mit Wachs zu verbrennen

(7)    Mit Elektroschocks zu quälen

iv)     Die Fotze gestattet Ihrem Meister mit der gebotenen Vorsicht Ihre Fotze und Titten

(1)    Mit Nadeln zu durchbohren

(2)    Zu vernähen

(3)    Anzunageln

(4)    Aufzuspießen

(5)    Zu verbrennen

v)      Bei weitergehenden Folterungen bedarf es der vorherigen Zustimmung der Sklavin

vi)     Der Meister hat alle Erfahrung und Wissen darauf zu verwenden das keinrlei bleibende Schäden entstehen, bei ggf. dennoch auftretenden Problemen verzichtet die Fotze auf Schmerzensgeld bzw. weitergehende Forderungen

h)      Hausarbeit

i)        Die Hausarbeit obliegt der Fotze

ii)       Die Hausarbeit wird nackt ausgeführt

i)        Sex

i)        Die Fotze steht ihrem Meister mit all Ihren Löchern jederzeit zur Verfügung, hierzu gehört explizit auch Analverkehr

ii)       Die Fotze hat auf Befehl mit jeder Person, jedem Tier oder jedem Gegenstand Sex zu machen

iii)     Hat die Fotze Ihre Tage hat sie das Ihrem Meister vorab zu signalisieren, bei berechtigtem Interesse des Meisters kann dieser den satz von Gebärmuttertampons oder aber die Verschiebung der Tage anordnen.

iv)     Die Verhütung beim Geschlechtsverkehr mit dem Meister obliegt der Sklavin, bei Fremdverkehr hat der Meister für Empfängnis- und Ansteckungsschutz zu sorgen.

 

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