Pick-up-Artist” Daryush Valizadeh fordert Str

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Wenn denn schon gefordert wird, Vergewaltigungen zu legalisieren, weil Frauen dem Mann zur freien Verfügung zu stehen haben, dann sollten die Frauen auch:
1. Kein Unterwäsche tragen, maximal einn Ouvertslip. Brustwarzen, Po und Schambereich unbedeckt lassen, bzw jedem vorbei kommenden Mann diese Bereiche unaufgefordert zu präsentieren. Wenn der Mann sie benutzen möchte, hat sie sich ohne Verzögerung zur Verfügung zu stellen. 
2. Auch in der Öffentlichkeit breitb ig sitzen.
3. Hand- und Fußschellen tragen, damit sie jederzeit und bequem in der Küche oder am Andreaskreuz angekettet werden können.
4. Auf Wunsch des Mannes einn Keuschheitsgürtel tragen, damit dieser sein Eigentum vor Fremdbenutzung sichern kann.
5. Halskorsett ist zwar nicht zwingend, unterstützt aber die elegante Ersch ung der Frau. Desto stärker die Kopfbewegungen geschränkt werden, desto besser sieht es aus. D-Ring ist ganz sinnvoll.
Dafür ist jeder Mann statt eins Handkusses verpflichtet, der Frau vollflächig in den Schritt zu greifen und mindestens den Kitzler zu berühren. flüchtiges Ziehen an den Brustwarzen reicht nicht aus, es sei denn, sie trägt einn Keuschheitsgürtel, kann aber als besondere Ehrbezeugung zusätzlich ausgeführt werden. Wenn die Frau lustvoll stöhnt, ist das besonders höflich. Männer sind verpflichtet:
1. Ihre Frauen ständig anzuketten.
2. Den Schambereich regelmäßig zu rasieren, damit die Registriernummer für jederman deutlich sichtbar ist.
3. Jedem Gast sein Frauen anzubieten. 
4. Außerhalb des Hauses sein Frauen an Hundeleinn oder Ketten zu führen.
5. Jede Frau muss ausreichend mit Trockenfutter für Frauen ernährt werden. Wasser ist ausreichend bereit zu stellen.
6. Wenn die Hände gerade nicht gebraucht werden, diese auf dem Rücken zu verschließen. Wenn die Frau nicht laufen muss, die Fußgelenke eng zusammen zu ketten und Augenklappen anzulegen.
7. Mindestens Mal am Tag, jede seinr Frauen zu benutzen.
8. Frei laufende Frauen zufangen und beim Ordnungsamt abzuliefern. Es reicht nicht aus, sie nur einach irgendwo vor einm Geschäft anzuketten.
Sanktionen:
Wenn der Mann seinn Verpflichtungen nicht nach kommt, wird er enteignet und die Frau auf dem Wochenmarkt am Freitag versteigert. Er kann dem aber auch zuvor kommen und sein Frau selber verkaufen.
Wenn die Frau ihren Pflichten nicht nach kommt oder wegläuft, wird sie mit mindestens 100 Peitschenhieben ausgepeitscht. Sie wird nackt ans Kreuz gekettet, vom öffentlich bestellten Auspeitscher ausgepeitscht und nach 24 Stunden los gemein und dem Eigentümer zurück gegeben. Pro Peitschenhieb muss ein Gebühr von 0,50 € bezahlt werden.

Kleidung der Frau
Diese hat die Brust insbesondere die Brustwarzen frei sichtbar zu lassen. Schambereich und Po dürfen nicht verdeckt sein. Dazu trägt sie vorn und hinten geschlitztes Kleid. Die Schlitze müssen ständig offen sein. Der Eigner hat dafür zu sorgen, dass der Schambereich niemals verdeckt wird, damit die Frau, egal wo sie angekettet ist, sich auch im Stehen ihres Stuhlgangs entledigen kann, ohne dass sie ausgezogen werden muss. Der Eigner hat sie sofort zu r igen. Dafür stehen überall Hygienebeutel zur Verfügung. Im Sommer ist die Frau unbekleidet.
Steuern
Jeder Frau muss Chip unter die Haut gespritzt werden, der die indeutige Identifizierung ermöglicht. So kann die Polizei schnell feststellen, ob die jährlichen Steuern bezahlt worden sind.

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